Die Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung wird für das Gebiet des Landkreises Holzminden durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises erteilt.
Für das Gebiet der Stadt Holzminden mit ihren Ortsteilen ist die Stadtverwaltung Holzminden selbst zuständig.
Den rechtlichen Hintergrund für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen bildet § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung.
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