Landkreis Holzminden

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Antrag für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen - übermäßige Straßenbenutzung für Bürger

Hinweise

Hinweise

Hinweise zum Formular

Die Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung wird für das Gebiet des Landkreises Holzminden durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises erteilt.

Für das Gebiet der Stadt Holzminden mit ihren Ortsteilen ist die Stadtverwaltung Holzminden selbst zuständig.

Hinweise und Fragen

Hinweise und Fragen
Rechtliche Grundlagen

Den rechtlichen Hintergrund für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen bildet § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung.

Erforderliche Grundlagen
  • Streckenplan / Route
  • Nachweis zum Versicherungsschutz
Grundlegende Fragestellungen

Die folgenden Auswahlmöglichkeiten helfen die Abfrage der erforderlichen Angaben auf den nachfolgenden Seiten so einfach wie möglich zu gestalten.

Antragstellende Person / Veranstaltende Person

Antragstellende Person / Veranstaltende Person
Telefon
Mobiltelefon

Verantwortliche Person

Verantwortliche Person
Telefon (Festznetz oder Mobil)
Mobiltelefon

Art und Beschreibung der Veranstaltung

Art und Beschreibung der Veranstaltung

Zeitraum der Veranstaltung

Zeitraum der Veranstaltung

Voraussichtliche Zahl der Teilnehmer

Voraussichtliche Zahl der Teilnehmer

Benutzte Straßenstrecken

Benutzte Straßenstrecken

Ergänzungen / Erklärungen

Ergänzungen / Erklärungen
Bitte die folgenden Checkboxen ankreuzen

Nachweise und Anlagen

Nachweise und Anlagen
Der Streckenplan / die Route *
Der Nachweis zum Versicherungsschutz *
Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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