Landkreis Holzminden

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Anzeige für den Betrieb von Anlagen nach § 3 Abs. 3 NiSV

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Betreiber der Anlage

Betreiber der Anlage

Telefon*
Standort der Anlage

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Hiermit zeige ich folgendes an

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Anzeigeart (Bitte nur ein Feld auswählen)*
Art der Anlage

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Bitte verwenden Sie für jede Anlage ein eigenes Formular
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Angaben zur Identifikation der Anlage

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Sonstige Angaben

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Verantwortliche Person vor Ort (falls abweichend vom Betreiber)

Verantwortliche Person vor Ort (falls abweichend vom Betreiber)

Telefon
Weitere Personen, die die Anlage anwenden

Weitere Personen, die die Anlage anwenden

Person 1
Person 2
Person 3
Person 4
Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Nachspann

Bitte fügen Sie der Anzeige die entsprechenden Fachkundenachweise bei (nach Punkt 2.5.8 der Fachkunderichtlinie NiSV und/ oder Fachkunde-Zertifikate, welche von einer akkreditierten Prüfungsstelle ausgestellt wurden).

Sofern vorhanden, fügen Sie bitte auch Nachweise bei

  • über eine erfolgreich absolvierte Ausbildung zur/m staatlich anerkannte/n Kosmetiker/in oder
  • über eine erfolgreiche Prüfung zur/m staatlich geprüften/r Kosmetiker/in oder
  • über eine erfolgreiche Absolvierung einer Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe
  • dass am 05.12.2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren bestand,
  • über eine Ausbildung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz,
  • über eine entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung (gilt für approbierte Ärzte und Ärztinnen) oder
  • über die Lizenz als Übungsleiter/in mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder C-Lizenz als Trainer/in bzw. über eine vergleichbare Ausbildung.

Hiermit bestätige/n ich/wir die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner/unserer Angaben.

Änderungen, die die Anlage bzw. deren Betreiben oder Besitz betreffen, werde/n ich/wir fristgerecht beim Landkreis Holzminden, Gesundheitsamt, Böntalstraße 32, 37603 Holzminden, anzeigen.

Mir/uns ist bekannt, dass die Angabe falscher Daten eine Ordnungswidrigkeit gem. § 12 Nr. 6 NiSV darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

*) Pflichtfelder