Nur mit beigefügtem Eigentumsnachweis kann der Auftrag ausgeführt werden. Für den Eigentumsnachweis gültig sind z.B. Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, Kaufvertrag o.ä. Falls Sie nicht der Eigentümer / die Eigentümerin sind, können Sie hier die Vollmacht dem Auftrag hinzufügen.