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Amtsärztliche Untersuchungen Erwachsene
Die Beratung und Untersuchung von Erwachsenen im Gesundheitsamt erfolgt unter folgenden Gesichtspunkten:
Es gibt
- personenbezogene ärztliche Gutachten
- amtsärztlich-sozialmedizinische Untersuchungen, Bescheinigungen und Gutachten
Diese werden im Einzelfall auf der Grundlage einer schriftlichen Untersuchungsbeauftragung des Gesundheitsamtes/Amtsarztes – nach dem Wohnort- und Betriebsstättenprinzip – durchgeführt.
Beratungen und Untersuchungen werden aus folgenden Gründen durchgeführt:
- amtsärztliche Untersuchungen, Gutachten und Zeugnisse nach dem Beamtenrecht und analogen rechtlichen Regelungen
- sozialmedizinische Untersuchungen und Gutachten nach den Sozialgesetzbüchern (SGB)
- amtsärztliche Untersuchungen und Gutachten für Gerichte
- sozialmedizinische Untersuchungen und Gutachten nach dem Asyl- und Ausländerrecht
- amtsärztliche/sozialmedizinische Untersuchungen, Gutachten und Zeugnisse nach anderen rechtlichen Bestimmungen (bei Amtshilfeersuchen)
- ärztliche Zeugnisse über die gesundheitliche Eignung zum Ausüben bestimmter Berufe
- sozialpsychiatrische Gutachten und Stellungnahmen
Es wird empfohlen, vor persönlichen Gesprächen oder Untersuchungen im Gesundheitsamt dort zuvor telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Gesundheitsamt
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Böntalstraße 32 in Holzminden
