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Amtsvormundschaften
Minderjährige Kinder und Jugendliche brauchen jemanden, der die Verantwortung für sie übernimmt und der sich darum kümmert, dass es ihnen gut geht. Eigentlich ist das die Aufgabe der Eltern. Manchmal können oder wollen Eltern diese Aufgabe aber nicht übernehmen. In einem solchen Fall wird von einem Gericht ersatzweise ein anderer Erwachsener damit beauftragt, für das Kind oder den Jugendlichen verantwortlich zu sein. Wird den Eltern die vollständige Verantwortung für ihr Kind entzogen, nennt man diese vom Gericht benannte Person "Vormund". Wird nur ein Teil der elterlichen Verantwortung entzogen, spricht man von einem "Ergänzungspfleger" oder auch "Pfleger".
Vormund oder Pfleger können das Jugendamt (bzw. in unserem Haus der Bereich Amtsvormundschaften und Betreuungen), ein Vereinsvormund, ein Berufsvormund oder ein ehrenamtlicher Vormund sein.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Amtsvormundschaften und Betreuungen
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 in Holzminden
Weitere Informationen:
Aufgabe eines Vormunds oder Pfleger ist es, die Kinder und Jugendlichen gesetzlich zu vertreten und ihre Interessen wahrzunehmen. Sie halten regelmäßigen persönlichen Kontakt mit den Minderjährigen, legen ihren Lebensort fest und entscheiden über Kindergarten, Schule oder Ausbildungsstätte. Zudem bestimmen und beaufsichtigen sie die Erziehungsziele, wählen die notwendigen erzieherischen Hilfen aus und beantragen diese. Ein Vormund oder Pfleger regelt die Belange, welche die Gesundheit der oder des Minderjährigen betreffen. Des weiteren verwalten sie das Vermögen der Kinder und Jugendlichen, regeln die Erbschaftsangelegenheiten und machen auch Sozialleistungen geltend. Nicht zuletzt vertreten sie die Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren und sorgen dafür, dass diese angemessen angehört und beteiligt werden. Außerdem begleiten sie minderjährige Mütter als Vormund ihres Kindes oder ihrer Kinder und unterstützen in Fragen der Erziehung und Versorgung des Kindes oder der Kinder sowie bei der Regelung behördlicher Angelegenheiten.
Rechtliche Grundlage der Amtsvormundschaft ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
