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Amtsvormundschaften und Betreuungen (3.54)
Im Bereich Amtsvormundschaft und Betreuungen geht es darum, Menschen zu unterstützen, die ihre Angelegenheiten nicht alleine regeln können.
Unter einer Vormundschaft versteht man, dass eine andere Person als die Eltern von minderjährigen Kindern oder Jugendlichen die Verantwortung für diese übernehmen, wenn die Eltern dies nicht wollen oder können. In diesem Fall kann ein Gericht jemanden anderen mit der Sorge für das Kind oder den Jugendlichen beauftragen. Diese Person wird dann „Vormund“ oder „(Ergänzungs-)Pfleger“ genannt. Ob die Eltern die volle oder nur einen Teil der Verantwortung abgeben, entscheidet das Gericht.
Der Bereich Betreuungen wiederum kümmert sich darum, dass Erwachsene, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, eine gesetzliche Betreuung bekommen. Das bedeutet, dass eine andere Person sie bei wichtigen Entscheidungen unterstützt. Eine Betreuung kann zum Beispiel bei psychischen, seelischen oder körperlichen Erkrankungen notwendig werden.
Für beide Bereiche gibt es klare gesetzliche Regeln: Für die Vormundschaft gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und für die Betreuung das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).
Bereichsleitung (komm.): Herr Becker
Kontakt:
E-Mail: amtsvormundschaften-betreuungen@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-803
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Amtsvormundschaften und Betreuungen
Postfach 1353
37593 Holzminden
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