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Anzeige mittelgroßer Feuerungsanlagen (44.BlmSchV)
Neu zu errichtende sowie bestehende Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis 50 Megawatt müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden. Grundlage ist § 6 der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV).
Die Anzeige ist schriftlich oder elektronisch beim Landkreis einzureichen.
Betroffen sind beispielsweise:
- größere Heizungs- oder Energieerzeugungsanlagen in Gewerbe- und Industriebetrieben
- Blockheizkraftwerke
- Anlagen zur Wärme- oder Stromerzeugung
Die Anzeige muss unter anderem Angaben enthalten zu:
- Betreiber der Anlage
- Standort der Anlage
- Art der Feuerungsanlage
- eingesetztem Brennstoff
- Feuerungswärmeleistung
Die Anzeige dient der Erfassung und Überwachung von Anlagen, um Anforderungen des Immissionsschutzes sicherzustellen.
Hinweis:
Die Anzeige muss vor der Inbetriebnahme neuer Anlagen erfolgen. Für bestehende Anlagen gelten Übergangsregelungen nach der 44. BImSchV.
Kontakt:
Herr Meier
E-Mail: immissionsschutz@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-419
Frau Buhmann-Zimmermann
E-Mail: immissionsschutz@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-654
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Bauaufsicht und Denkmalpflege
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Neue Straße 7 in Holzminden
Zur elektronischen Anzeige
Damit Ihre Anzeige alle notwendigen Angaben enthält, können Sie die unter dem folgenden Link zu findende Tabelle nutzen:
Registrierung von Bestandsanlagen gem. Paragraph 6 Abs. 2 der 44. BImSchV | Nds. Gewerbeaufsicht>>
Gemäß Paragraph 36 der 44.BImSchV hat die zuständige Behörde ein Register (Anlagenregister) über jede nach Paragraph 6 zu registrierende Anlage zu führen und dieses Anlagenregister, unter anderem auch über das Internet, öffentlich zu machen.
Bisher sind keine unter der Zuständigkeit des Landkreises Holzminden fallenden Anlagen nach der 44. BImSchV registriert.
Anlagenregister nach 44.BmSchV | Landkreis Holzminden>>
Registrierte Anlagen im Landkreis Holzminden, die unter die Zuständigkeit des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes fallen, finden Sie unter dem folgenden Link:
Anlagenregister nach 44.BmSchV | Nds. Gewerbeaufsicht>>
