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Asylbewerberleistungen
Nach ihrer Zuweisung an den Landkreis Holzminden stellen Asylsuchende mit Unterstützung der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter den Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Zu den Leistungen, die während des Asylverfahrens im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in Deutschland gewährt werden können, gehören:
- die Grundleistungen zur Deckung des täglichen Lebensunterhaltes und des notwendigen Bedarfs an Unterbringung und Heizung
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- Sonstige Leistungen in speziellen Einzelfällen
Weitere Informationen zu Ausländerangelegenheiten finden Sie auch auf der Seite der Ausländerbehörde des Landkreises Holzminden.
Kontakt:
E-Mail: asylbewerberleistungen@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-197 oder -410 oder -423
Servicezeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09.00 - 11.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen außerhalb dieser Zeit sind nach vorheriger telefonischen Terminvereinbarung möglich.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Allgemeine soziale Leistungen
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Böntalstraße 32 in Holzminden
