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BAföG – Ausbildungsförderung
Schüler können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen, wenn ihre Familien nicht allein für die Ausbildung aufkommen können. Ausgenommen davon sind Schüler mit Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung. Diese können stattdessen einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beim zuständigen Arbeitsamt stellen. Ausbildungsförderung erhalten auch Ausländer, abhängig von ihrem jeweiligen Status.
Im Schulbereich werden in der Regel zweijährige Ausbildungen (einjährige nur in Ausnahmefällen) gefördert. Schüler, die einen entsprechenden Bedarf nachweisen können, erhalten ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung eine Förderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird. Grundsätzlich gilt das Höchstalter von 29 Jahren und bei allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen der Besuch ab Klasse Zehn. Für bestimmte Schulen (u.a. die allgemeinbildenden Schulen) wird Ausbildungsförderung nur dann geleistet, wenn Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen und von deren Wohnsitz aus eine entsprechende Schule nicht erreicht werden kann.
Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen des Schülers und – da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt – vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.
Für die Antragstellung fallen keine Gebühren an.
Kontakt:
E-Mail: bafoeg@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-387
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Allgemeine soziale Leistungen
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Böntalstraße 32 in Holzminden
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag auf BAföG kann beim Landkreis Holzminden gestellt werden. In bestimmten Fällen, z.B. wenn die Eltern ihren Hauptwohnsitz nicht im selben Landkreis bzw. in derselben kreisfreien Stadt wie der Auszubildende haben, ist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt zuständig, in dem der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist der Landkreis und die kreisfreie Stadt zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. In Niedersachsen wird die Ausbildung an Berufsakademien nicht gefördert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Antrag werden Einkommensnachweise der Eltern und der Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr bzw. der Arbeitslosenbescheid benötigt. Wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist, muss die Lohnsteuerkarte vom vorletzten Kalenderjahr (bis 2010), der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bzw. die Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag (ab 2011) und ggf. weitere Unterlagen eingereicht werden. Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle schriftlich gestellt werden. Dies kann auch erst einmal formlos erfolgen. Für die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Angaben müssen aber bundeseinheitliche Formblätter verwendet werden. Die erforderlichen Formblätter für einen Antrag sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich. Antragsformulare zur Ausbildungsförderung (BAföG) liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt ausdruckbar vor. Der Antrag kann von dem Schüler selbst – sofern er das 15. Lebensjahr vollendet hat – oder von den gesetzlichen Vertretenden gestellt werden. Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausbildungsförderung wird frühestens von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, jedoch erst, wenn auch ein Antrag gestellt wurde. Hierbei erhalten Antragsteller einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen. Über Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird in der Regel für ein Schuljahr entschieden. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Den genauen Bewilligungszeitraum für die Förderung kann dem Bescheid entnommen werden.
Bei dem Erwerb beruflicher Qualifikationen an berufsbildenden Schulen ist es ratsam, sich frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Weiterführende Informationen zum BAföG finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
