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Berufsbildende Schulen
Die Berufsschule vermittelt den Schülern eine fachliche und allgemeine Bildung, die eine breite berufliche Grundbildung einschließt und die Anforderungen der Berufsausbildung und der Berufsausübung berücksichtigt. Die Berufsschule gliedert sich in die Grundstufe und die Fachstufen. Die Grundstufe dauert ein Jahr und vermittelt eine berufliche Grundbildung. In den Fachstufen werden Fachklassen für einzelne oder verwandte Berufe gebildet. Der Unterricht wird als Teilzeitunterricht oder als Blockunterricht erteilt
Die Berufsfachschule führt Schüler nach Maßgabe ihrer schulischen Abschlüsse in einen oder mehrere Berufe ein oder bildet sie für einen Beruf aus. Darüber hinaus können an der Berufsfachschule auch schulische Abschlüsse erworben werden, die sie befähigen, nach Maßgabe dieser Abschlüsse ihren Bildungsweg an anderen Schulen im Sekundarbereich II fortzusetzen.
Zusätzlich besteht an den Berufsbildenden Schulen auch die Möglichkeit, die Hochschulreife durch den Besuch der Fachoberschule (FOS) oder des Beruflichen Gymnasiums (BG) zu erwerben.
Mit der Fachoberschule (FOS) werden die Schüler mit dem Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder einem gleichwertigen Abschluss
- ohne berufliche Erstausbildung in den Schuljahrgängen 11 und 12,
- nach einer beruflichen Erstausbildung im Schuljahrgang 12
unterrichtet. Die Fachoberschule ermöglicht eine fachliche Schwerpunktbildung, die dazu befähigt, den eingeschlagenen Bildungsweg an einer Fachhochschule fortzusetzen.
Im Beruflichen Gymnasium (BG) werden Schüler mit der Berechtigung zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II in den Schuljahrgängen 11 bis 13 unterrichtet. Das Berufliche Gymnasium vermittelt seinen Schülern eine allgemeine Grundbildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine berufsbezogene Schwerpunktbildung. Dabei werden die Schüler in einen Beruf eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Nach Maßgabe der Abschlüsse können sie ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder berufsbezogen fortsetzen.
Kontakt:
Herr Senft
lfd. Rechnungsangelegenheiten, Schulkostenabrechnungen mit Gemeinden, Außerschulische Überlassung der Kreisschulanlagen, Sachkostenbeiträge an auswärtige Schulträger
E-Mail: schulangelegenheiten@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-289
Frau Vogelsang
Verwaltungs-/ Haushaltsangelegenheiten, Mittagessen an Ganztagsschulen, Schulkostenabrechnungen mit Gemeinden
E-Mail: schulangelegenheiten@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-807
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Bildung und Kultur
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