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Einbürgerung
Alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf Antrag durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Für Personen, die schon die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann zum Nachweis der Staatsangehörigkeit auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden.
Für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann zum Nachweis des Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag eine Negativbescheinigung ausgestellt werden.
Kontakt:
Die Zuständigkeiten richten sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens der antragsstellenden Person.
Frau Stapel
Buchstabe A - Be
E-Mail: personenstandswesen@landkreis-holzminden.de
Telefon 05531 / 707-622
Frau Beverungen
Buchstabe Bf - J
E-Mail: personenstandswesen@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-102
Frau Falk
Buchstabe K - Sc
E-Mail: personenstandswesen@landkreis-holzminden.de
Telefon 05531 / 707-802
Frau Enns
Buchstabe Se - Z
E-Mail: personenstandswesen@landkreis-holzminden.de
Telefon 05531 / 707-245
Telefonische Sprechzeiten
Montag: 09.00 - 10.00 Uhr
Mittwoch: 11.00 - 13.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Sicherheit und Ordnung
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Neue Straße 18 in Holzminden
Es besteht kein barrierefreier Zugang.
