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Erdwärme – Geothermie
Die natürliche Heizung der Erde anzapfen ...
In den Erdschichten und im Grundwasser ist Wärmeenergie gespeichert. Diese Energiequelle macht sich die oberflächennahe Geothermie erfolgreich zu Nutze.
Oberflächennah wird diese Wärme noch durch die jahreszeitlichen Temperaturschwankungen an der Erdoberfläche beeinflusst. Mit zunehmender Tiefe nimmt dieser Einfluss jedoch ab und ist ab einer Tiefe von etwa 20 Metern praktisch nicht mehr wirksam. Dort wiederum steigt die Temperatur mit zunehmender Tiefe, in Deutschland um etwa 3 bis 4 Grad pro 100 Meter. Erdwärme kann zum Heizen aber auch zum Kühlen z. B. von Gebäuden verwendet werden.
Im Wesentlichen haben sich drei Verfahren etabliert:
- Erdwärmesonden
- Flächenkollektoren
- Grundwasserwärmepumpe
Doch nicht jeder Standort ist für die Erdwärmegewinnung geeignet. Bevor die Entscheidung zur Nutzung von Erdwärme getroffen wird, sollte man sich gut informieren und durch entsprechende Fachfirmen beraten lassen.
Nähere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
- Allgemeine Fragen zum Thema Erdwärme
- Geothermie – geht das bei mir?
- Leitfaden Erdwärmenutzung
- Standorteignung Kollektoren
- Standorteignung Sonden
- Zertifizierte Fachunternehmen (DVGW W 120-2)
Zulassung von geothermischen Anlagen
Geothermische Anlagen haben einen Einfluss auf die Grundwassertemperatur und müssen im Hinblick auf den Grundwasserschutz geprüft werden. Dies erfordert je nach Standort und Art der Erdwärmeanlage ein Zulassungs- oder Erlaubnisverfahren durch die Untere Wasserbehörde.
Auf Grund des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes (StandAG) ist bei Bohrungen über 100 m Tiefe zudem eine weitere Prüfung notwendig, wenn der Standort in einem von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ausgewiesenen Teilgebiet (Endlagersuche: Zwischenbericht Teilgebiete - BGE) liegt. Diese Prüfung über die Zulässigkeit der Bohrung erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens bei der Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in Berlin. Es sollte entsprechend Zeit in der Antragsphase eingeplant werden, sofern die geplanten Bohrungen eine Tiefe von 100 m überschreiten.
Die für die Errichtung einer Erdwärmeanlage notwendigen Erdaufschlüsse/Bohrungen sind grundsätzlich mindestens einen Monat vor Baubeginn bei der Unteren Wasserbehörde über "Bohranzeige online" anzuzeigen.
Die notwendigen Antragsformulare für die erforderlichen Wasserrechtsverfahren finden Sie im Downloadservice.
Die Baumaßnahmen/Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmeanlagen dürfen nur durch zertifizierte Fachunternehmen durchgeführt werden. Die ordnungsgemäße Errichtung ist zu dokumentieren und der Unteren Wasserbehörde nachzuweisen. Entsprechende Formulare für die Abschlussdokumentation finden Sie ebenfalls im Downloadservice.
Kontakt:
Frau Gruschel
E-Mail: wasser@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-405
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Untere Wasserbehörde
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 3 in Holzminden
