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Gefährliche Hunde
In Niedersachsen sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Bei der Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes wird jedoch keine so genannte Rasseliste verwendet, sondern jeder Hund einzeln betrachtet.
Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 NHundG weist ein Hund eine gesteigerte Aggressivität auf, wenn er insbesondere
- Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder
- auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist.
Stellt die Behörde fest, dass von einem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, wird dieser für gefährlich erklärt.
Den Verdacht darauf, dass ein Hund gefährlich sein könnte (z.B. nach einem Beißvorfall) können Sie formlos per Post, Fax oder E-Mail beim Landkreis Holzminden, Verbraucherschutz und Tiergesundheit, melden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u.a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen. Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes finden Sie unten.
Für den Fall, dass Ihr Hund in einem anderen Bundesland für gefährlich erklärt worden ist und Sie beabsichtigen, einen Wohnsitz im Landkreis Holzminden anzumelden, ist vorab eine Meldung an das Veterinäramt des Landkreises Holzminden notwendig.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe des Betrages richtet sich nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV).
Welche Fristen muss ich beachten?
3 Monate ab Antragstellung zur Vorlage der notwendigen Unterlagen
Was sollte ich noch beachten?
In einigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten wird für gefährliche Hunde eine höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage dafür ist die jeweilige Hundesteuersatzung.
Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 3 in Holzminden
