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Gemeinnützige und gewerbliche Abfallsammlungen
Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten sind spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Beim Landkreis Holzminden ist die Untere Abfallbehörde für die Anzeigen der Sammlungen zuständig.
Eine Anzeigepflicht besteht auch für Sammler, die Ihren Firmensitz nicht im Landkreis Holzminden haben.
Der Anzeige einer gewerblichen Sammlung sind beizufügen:
- Angaben über die Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens
- Angaben über Art, Ausmaß und Dauer, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer der Sammlung
- Angaben über Art, Menge, und Verbleib der zu verwertenden Abfälle
- eine Darlegung der innerhalb des angezeigten Zeitraums vorgesehenen Verwertungswege einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zu Sicherstellung ihrer Kapazitäten
- die Darlegung, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle im Rahmen der Verwertungswege gewährlistet wird
Der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung sind beizufügen:
- Angaben über Größe und Organisation des Trägers der gemeinnützigen Sammlung sowie gegebenenfalls des Dritten, der mit der Sammlung beauftragt wird
- Angaben über Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung
Die zuständige Behörde kann die Sammlung von Bedingungen abhängig machen, sie zeitlich befristen oder Auflagen für sie vorsehen. Sie hat die Durchführung der angezeigten Sammlungen zu untersagen, wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen ergeben, oder die Einhaltung der in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 KrWG oder Nr. 4 KrWG genannten Voraussetzungen anders nicht zu gewährleisten ist.
Wissenswertes
Neben der konkreten Sammlung muss die Tätigkeit als Sammler nach § 53 KrWG angezeigt werden.
Sammler und Beförderer haben nach § 55 KrWG Fahrzeuge, mit denen sie gefährliche oder ungefährliche Abfälle in Ausübung ihrer Tätigkeit auf öffentlichen Straßen befördern, vor Antritt der Fahrt mit A-Schildern zu versehen. Nicht davon betroffen sind die Fahrzeuge der Unternehmen, bei denen im Rahmen ihrer eigentlichen Tätigkeit Abfälle anfallen transportiert werden (z. B. Handwerksbetriebe wie Dachdecker, Maler usw.).
Kontakt:
Herr Howind
E-Mail: abfall@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-382
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Untere Abfallbehörde
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 5 in Holzminden
