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Gesundheitsberatung gemäß Prostituiertenschutzgesetz
Allgemeine Information
Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, müssen vor der Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.
Gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sollen insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs geklärt werden. Dabei erfolgt die Beratung angepasst an die persönliche Lebenssituation.
Es handelt sich um ein vertrauliches Gespräch, welches Gelegenheit bietet, eine bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren. Dritte werden nur mit Zustimmung der Behörde und der anmeldepflichtigen Person zum Zwecke der Sprachmittlung hinzugezogen.
Die Gesundheitsberatung ist kostenlos.
Kontakt:
Frau Roßdeutcher
E-Mail: spdi@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-344
Frau Meyer
E-Mail: spdi@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-367
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Gesundheitsamt
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Böntalstraße 32 in Holzminden
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle stellt eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung aus. Voraussetzung dafür sind die Volljährigkeit sowie die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
Auf der Bescheinigung müssen angegeben sein:
- der Vor- und Nachname der beratenen Person,
- das Geburtsdatum der beratenen Person,
- die ausstellende Stelle und
- das Datum der gesundheitlichen Beratung.
Auf Wunsch kann die Bescheinigung auch auf eine verwendete Alias ausgestellt werden.
Die Bescheinigung über die erfolgte Gesundheitsberatung muss, bei Ausübung der Tätigkeit, mitgeführt werden.
Nach der Anmeldung der Tätigkeit muss die gesundheitliche Beratung regelmäßig wiederholt werden:
- bei einem Alter ab 21 Jahren mindestens alle zwölf Monate
- bei einem Alter unter 21 Jahren alle sechs Monate
