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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen
Wer eine Alters- oder dauerhafte Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, die aber nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Grundsicherung. Dazu zählen auch Personen (u.a. Kinder), die im Sinne des SGB VI als voll erwerbsgemindert gelten und sich in einer Werkstatt für behinderte Menschen befinden. Der Landkreis Holzminden ist kommunaler Träger der Kosten der Unterkunft.
Für die Antragstellung fallen keine Gebühren an.
Kontakt:
E-Mail: grundsicherung@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-387
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Allgemeine soziale Leistungen
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Böntalstraße 32 in Holzminden
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim entsprechenden Sozialamt des Landkreises oder bei der kreisfreien Stadt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird dabei regelmäßig für zwölf Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.
Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind diese Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie im Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe (SGB XII).
Weitere Informationen zur Grundsicherung erhalten Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
