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Hilfe zur Pflege
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und über kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege zuhause oder in einer Einrichtung erhalten. Die Leistungen sind von der Höhe des Einkommens und des Vermögens abhängig. Zudem muss beim Antragsteller eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Beratungstermin.
Kontakt:
E-Mail: hilfe-zur-pflege@landkreis-holzminden.de
Buchstabe A – Do
Telefon: 05531 / 707-848
Buchstabe Dr – Ha
Telefon: 05531 / 707-364
Buchstabe He – L
Telefon: 05531 / 707-384
Buchstabe M – Sch
Telefon: 05531 / 707-383
Buchstabe Se – Z
Telefon: 05531 / 707-735
Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 09.00 - 12.30 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Allgemeine soziale Leistungen
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Böntalstraße 32 in Holzminden
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Holzminden, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Aufnahme oder in den zwei Monaten zuvor seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Landkreis Holzminden hatte. Bei der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit gilt der derzeit gemeldete Wohnsitz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragstellung wird der Sozialhilfeantrag mit Nachweisen über das gesamte Einkommen und Vermögen des Antragstellers und der weiteren im Haushalt lebenden Personen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die o.a. Sozialleistungen treten ein, wenn dem zuständigen Sozialamt der Bedarf an Hilfe zur Pflege bekannt wird. Dies kann auch telefonisch erfolgen. Der formelle Sozialhilfeantrag nebst sämtlichen Nachweisen sollte dann möglichst innerhalb von vier Wochen beim Sozialamt eingehen.
Rechtliche Grundlage für die Hilfe zur Pflege ist das Sozialgesetzbuch (SGB XII).
