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Illegale Entsorgung von Altfahrzeugen
Für die Entfernung von Kraftfahrzeugen und Anhängern ohne gültiges Kennzeichen, wenn diese auf öffentlichen Flächen abgestellt sind, ist der Landkreis als Untere Abfallbehörde zuständig.
Voraussetzung ist, dass keine Hinweise auf eine Entwendung vorliegen und nicht innerhalb eines Monats nach Aufforderung (Bekleben mit rotem Punkt) das Fahrzeug bzw. der Anhänger entfernt worden ist.
Was wird bei einer Meldung benötigt?
Sollte ein nicht zugelassenes Fahrzeug aufgefunden werden, werden zur Bearbeitung der Anzeige eine genaue Ortsangabe, Datum der Auffindung und bestenfalls ein Lageplan und Fotos benötigt.
Kontakt:
Herr Howind
E-Mail: abfall@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-382
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Untere Abfallbehörde
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 5 in Holzminden
