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Jugendhilfeplanung
Was ist Jugendhilfeplanung?
Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung sind in § 80 SGB VIII beschrieben. Die Jugendhilfeplanung umfasst die Analyse der aktuellen Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien im Landkreis und die Entwicklung von Konzepten, um deren Förderung und Unterstützung zu optimieren. Dabei geht es nicht nur um die Bereitstellung von Hilfsangeboten, sondern auch um präventive Maßnahmen, die eine gesunde Entwicklung und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft ermöglichen.
Aufgaben:
- Bedarf und Bestand an Einrichtungen und Diensten erheben und in Übereinstimmung bringen
- Kinderbetreuungs-Bedarfsplanung
- Initiierung neuer Projekte
- Regelmäßige Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss
- Netzwerkarbeit und Geschäftsführung der Arbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII
Kinderbetreuungs-Bedarfsplanung / Kita-Bedarfsplanung
Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung von Kindern zwischen einem und drei Jahren. Das bedeutet, dass alle Eltern, die ihr ein- bis dreijähriges Kind in Betreuung geben möchten, ein verbindliches Recht auf einen Betreuungsplatz in einer Krippe/Kita oder bei einer Tagesmutter haben. Um diesen Rechtsanspruch im Landkreis Holzminden umsetzen zu können, wird jährlich der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ermittelt.
Die Grundlage hierfür sind einerseits die Daten der Einwohnermeldeämter, andererseits die Auswertung von Fragebögen, die von den Leitenden der Kindertagesstätten in den ersten Wochen des Jahres ausgefüllt wurden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in den Bedarfsplanungsgesprächen mit den Bürgermeistern, den Trägern und den Leiterenden der Kitas im März und April jeden Jahres abgestimmt, zu erwartende Entwicklungen werden diskutiert. Die Kinderbetreuungs-Bedarfsplanung ist eine wichtige Planungshilfe, auf deren Grundlage die Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis den Betreuungsbedarf für die nächsten Jahre einsehen und entsprechende Planungsschritte vornehmen können. Der Blick auf die einzelnen Gemeinden bzw. auf einzelne Einrichtungen dient als Werkzeug für die zukunftsgerechte Gestaltung der Arbeit vor Ort und erfüllt den Anspruch, der sich aus der Jugendhilfeplanung und dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTaG) ergibt.
Familienrat
Family group conference (FGC) wurde ca. 1980 in Neuseeland entwickelt und nach einer erfolgreichen Projektphase gesetzlich verankert. In den letzten Jahren haben auch in Deutschland Jugendämter und freie Träger der Jugendhilfe (meist unter der Bezeichnung Familienrat) mit diesem Ansatz gearbeitet und sind zu der Erkenntnis gekommen, dass Familien im Rahmen der FGC vermehrt auf eigene Ressourcen und familiäre Unterstützung zurückgreifen können und dadurch die Hilfemaßnahmen in stärkerem Maße akzeptieren.
2012 wurde das Modellprojekt „Familienrat“ beim Jugendamt des Landkreises Holzminden initiiert. Gleichzeitig wurde eine wissenschaftliche Begleitforschung durch die Hochschule für anerkannte Wissenschaft und Kunst (HAWK) Holzminden in Auftrag gegeben.
Nach der dreijährigen Modellphase wurde das Projekt mit Zustimmung des Jugendhilfeausschusses weitergeführt. Seit 2016 gibt es zusätzlich das Projekt „Nachbarschaftsrat für Flüchtlingsfamilien“, das sehr an die Methode des Familienrates angelehnt ist. Ziel dieses Projektes ist die bessere und schnellere Integration von Flüchtlingsfamilien in die Gesellschaft. Seit 2017 werden die beiden Projekte des Landkreises mit Mitteln des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie gefördert.
Im April 2024 hat die fachpool gGmbH die Trägerschaft der Projekte Familienrat und Nachbarschaftsrat übernommen. Mit diesem Schritt soll eine noch größere Unabhängigkeit vom Jugendamt erzielt werden.
Das Holzmindener Projekt genießt deutschlandweit große Anerkennung, was sich auch in der Tatsache niederschlägt, dass Holzminden das 9. Bundesnetzwerktreffen 2015 – mit Gästen aus Österreich, der Schweiz und Luxemburg – ausrichten durfte.
Merkmale eines Familienrates sind:
- Es ist ein Verfahren zur Entscheidungsfindung. Der Familienrat ist erst beendet, wenn ein für alle Beteiligten akzeptabler Plan formuliert ist.
- Mittelpunkt des Familienrates ist immer das Kind, der Jugendliche.
- Es geht um gute Lösungen für die Zukunft, nicht um Schwierigkeiten in der Vergangenheit.
- Die Fragestellung für den Familienrat ist offen. Sie ist allen Beteiligten klar und es gibt keine festgelegte Lösung.
- Der Familienrat gehört der Familie und ihrem Netzwerk: ihre Leute, ihre Kultur, ihre Bräuche, ihr Raum, ihre Zeit, ihr Essen und Trinken, ihr Plan.
- Der Koordinator ist unabhängig, neutral und hat kein persönliches Interesse an einem bestimmten Ergebnis.
- Die Familie hat ein Recht auf umfassende Information, private Familienzeit zur Diskussion und die uneingeschränkte Zustimmung zum Plan, sofern er sicher und rechtmäßig ist.
Alle Eltern, die einen Familienrat durchführen möchten, können sich an das Familienratsbüro wenden und dieses kostenlose Angebot wahrnehmen.
Auch wer sich zum Familienratskoordinator ausbilden lassen möchte, kann sich an das Familienratsbüro wenden.
Kontakt:
Frau Müller
E-Mail: jugendhilfeplanung@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-358
Familienratsbüro
E-Mail: familienrat.holzminden@gmail.com
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Koordinierungsstelle Jugend und Soziales
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Böntalstraße 32 in Holzminden
