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Katastrophenschutz
Ein Katastrophenfall im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.
Durch die ständige Aus- und Weiterbildung der Helfer in den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und durch vorausschauende Planung wird neben weiteren organisatorischen Maßnahmen sichergestellt, dass bei einem eintretenden Katastrophenfall ein optimaler Einsatz der Hilfskräfte gewährleistet ist.
Zu den Aufgaben gehören:
- Aufstellung und ständige Aktualisierung eines Katastrophenschutzplanes
- Zusammenarbeit mit den Gemeinden (als Träger der Freiwilligen Feuerwehren), den Polizeidienststellen, dem Technischen Hilfswerk - Ortsverband Holzminden und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG)
- Förderung der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen
- Aus- und Weiterbildung der Angehörigen des Katastrophenschutzstabes des Landkreises Holzminden sowie dessen Unterstützungsbereiche
- Tätigkeit als Katastrophenschutzbehörde bei besonders schweren Unglücksfällen bzw. während Katastrophenfällen
- Zuweisung, Verwaltung und Bewirtschaftung bundeseigener Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände
Weitere Informationen sind auf der Seite des Kreisfeuerwehrverbandes Holzminden zu finden.
Kontakt:
Herr Liecker
E-Mail: brand-katastrophenschutz@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-453
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Sicherheit und Ordnung
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Neue Straße 18 in Holzminden
