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Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts. Sie wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten so genannt, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen Entschädigungsrecht. Eine Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den Träger der Kriegsopferversorgung, das ist in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende Leistungen:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Erziehungsbeihilfe
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfen in besonderen Lebenslagen
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Allgemeine soziale Leistungen
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Böntalstraße 32 in Holzminden
An wen muss ich mich wenden?
Anträge auf Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge für Hinterbliebene und Beschädigte, die ihren Wohnsitz im Landkreis Holzminden haben, sind bei der Fürsorgestelle des Landkreises Holzminden zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragstellung wird der Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge mit Nachweisen über das gesamte Einkommen und Vermögen des Antragstellers und der weiteren im Haushalt lebenden Personen benötigt.
