Kriegsopferfürsorge
Kriegsopferfürsorge
Allgemeine Informationen
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts. Sie wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten so genannt, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen Entschädigungsrecht. Eine Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den Träger der Kriegsopferversorgung, das ist in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende Leistungen:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 26 u. 26a BVG
- Krankenhilfe (§ 26b BVG)
- Hilfe zur Pflege (§ 26c BVG)
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 26d BVG)
- Altenhilfe (§ 26e BVG)
- Erziehungsbeihilfe (§ 27 BVG)
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27a BVG)
- Erholungshilfe (§ 27b BVG)
- Wohnungshilfe (§ 27c BVG)
- Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 27d BVG)
An wen muss ich mich wenden?
Anträge auf Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge für Hinterbliebene und Beschädigte, die ihren Wohnsitz im Landkreis Holzminden haben, sind bei der Fürsorgestelle des Landkreises Holzminden zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge mit Nachweisen über das gesamte Einkommen und Vermögen des Antragstellers und der weiteren im Haushalt lebenden Personen
Rechtsgrundlage
AnsprechpartnerInnen
Frau Buske
Tel.: 0 55 31 / 707-384
Fax: 0 55 31 / 707-6384
E-Mail: hilfe-zur-pflege@landkreis-holzminden.de
Was sollte ich sonst noch wissen?
Genauere Angaben über Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergeben sich aus der Broschüre "Kriegsopferfürsorge", die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wurde.
Formulare
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge
Organisationseinheiten
5.58 Hilfe zur Pflege, Eingliederungs- und Gesundheitshilfen | |
Böntalstraße 32 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-310 E-Mail: sozialamt@landkreis-holzminden.de |