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Landesblindengeld und Blindenhilfe
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen an zivilblinde Personen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Im Unterschied dazu handelt es sich bei der Blindenhilfe um eine Form der Sozialhilfe. Das bedeutet, dass blinde Personen nur dann Anspruch auf Blindenhilfe haben, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst nicht finanzieren können.
Für die Leistung fallen keine Gebühren an.
Kontakt:
E-Mail: grundsicherung@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-387
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Allgemeine soziale Leistungen
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Böntalstraße 32 in Holzminden
Landesblindengeld
Voraussetzung für das Landesblindengeld ist die Feststellung des Merkzeichens BL und der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen oder der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen gelegen hat. Das Blindengeld wird frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Blindengeld gestellt wird. Nach Vollendung des 27. Lebensjahres steht das Landesblindengeld frühestens seit dem 01.01.2007 zu. Für Anträge, die im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 30.06.2007 gestellt wurden, gilt eine Übergangsregelung. Es besteht die Möglichkeit, das Landesblindengeld zugleich mit dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) zu beantragen. Weitere Informationen zum Landesblindengeld enthält die Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Blindenhilfe
Bei der Blindenhilfe handelt es sich um eine Form der Sozialhilfe, die bundesweit einheitlich nach dem SGB XII geregelt ist. Die Höhe der Blindenhilfe wird jährlich in Abhängigkeit vom Rentenwert berechnet und ggfs. angepasst.
Weitere Informationen
Weitere Leistungen für Blinde können aus dem Landesblindenfonds gewährt werden. Blinde und stark Sehbehinderte aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig können zudem Unterstützung durch die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung erhalten. Rechtliche Grundlage für die Leistung ist das Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde.
