Inhaltsbereich
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zu den nachfolgenden Zwecken sichergestellt werden soll:
- Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
- aufgrund der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten, in denen Umfang und Intensität der Nutzung ausschließlich dem Schutzzweck angepasst und auf Pflegeerfordernisse ausgerichtet werden sollen, kann in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich eine Land- und Forstwirtschaft fortgeführt werden.
Der Schutz kann Nutzungsauflagen in Form von großflächigen Veränderungsbeschränkungen oder auch in Form von Ge- oder Verboten umfassen, wenn dies der Schutzzweck erfordert.
Von den Ge- und Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnungen können auf Antrag Befreiungen gewährt werden, wenn hierfür die Voraussetzungen vorliegen.
Kontakt:
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Untere Naturschutzbehörde
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 1 in Holzminden
Weitere Informationen:
Nachfolgend finden Sie die Verordnungen und Karten aller im Landkreis Holzminden festgesetzten Landschaftsschutzgebiete sowie das Formular für einen Antrag auf Befreiung.
