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Natura 2000
Im Mai 1992 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Einrichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes von Schutzgebieten in seinen Mitgliedsstaaten beschlossen. Dieses Netz trägt den Namen Natura 2000. Es dient der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der gefährdeten wildlebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedsländern der Gemeinschaft.
Das Netz Natura 2000 baut auf der Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch FFH-Richtlinie genannt, auf.
In der FFH-Richtlinie sind Ziele, naturschutzfachliche Grundlagen und Verfahrensvorgaben zur Errichtung des Netzes Natura 2000 niedergelegt. Neben den FFH-Gebieten sind auch die Vogelschutzgebiete Bestandteil des europäischen Schutzgebietes NATURA 2000, das zur Erhaltung der Lebensraum- und Artenvielfalt in Europa dient.
Management und Pflege
Für die Natura 2000-Gebiete sind Maßnahmen zum Erhalt sowie zur Pflege und Entwicklung festzulegen (Art.6 FFH-RL, § 32 Abs. 3, 5 BNatSchG). Diese sogenannten Managementmaßnahmen können in unterschiedlicher Weise erarbeitet und festgeschrieben werden. Hierfür können Planungsinstrumente wie Management-, Maßnahmen- oder Bewirtschaftungspläne zum Einsatz kommen. Die Maßnahmen können jedoch auch in einzelnen Maßnahmenblättern dargestellt werden. Zudem geben die Ge- und Verbote der Schutzgebietsverordnungen wichtige Rahmenbedingungen und Vorgaben für die Bewirtschaftung und Pflege der Gebiete.
Die Managementplanung setzt sich dabei aus zwei Phasen zusammen. Zuerst sind die Erhaltungsziele für das Gebiet zu erarbeiten. Die Erhaltungsziele zeigen den EU-rechtlich notwendigen, günstigen Zustand der Populationen, Habitate und Lebensraumtypen (LRT) auf. Auf der Grundlage des aktuell vorherrschenden Zustands und unter Einbezug der bisherigen Entwicklung, sind dann die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des jeweiligen Zielzustandes abzuleiten.
Die Maßnahmenplanung ist ein fließender Prozess. Da sich sowohl die Anforderungen als auch die Voraussetzungen stetig ändern und sich die Gebiete sowie ihre Bestandteile aufgrund der äußeren Einflüsse und Pflegemaßnahmen verändern, müssen die Pläne regelmäßig aktualisiert und angepasst werden. Es handelt sich daher um eine dauerhafte Aufgabe.
Aufgrund des Erlasses zur „Beschleunigung der Konkretisierung der Erhaltungsziele sowie der Konzipierung von Managementmaßnahmen“ vom 03.02.2021 mussten die Erhaltungsziele und Maßnahmen für die FFH-Gebiete von den Unteren Naturschutzbehörden bis zum 15.11.2021 erarbeitet und bei dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Klima- und Naturschutz (NLWKN) eingereicht werden.
Weitere Informationen sowie die Erhaltungsziele und Maßnahmenblätter der FFH-Gebiete sind auf der Seite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu finden.
Die Erhaltungsziele und Maßnahmenblätter für die FFH-Gebiete im Landkreis Holzminden können zudem unter den jeweiligen Schutzgebieten eingesehen werden.
Die Maßnahmen sind behördenverbindlich. Eine Drittverbindlichkeit besteht hingegen nicht. Aufgrund der hohen zeitlichen Dringlichkeit konnte eine Abstimmung mit den Eigentümern und Nutzern leider noch nicht erfolgen. Die Eigentümer und Nutzer der Flächen in den Schutzgebieten stellen besonders wichtige Umsetzungs- und Kooperationspartner für die Maßnahmen zur Gebietsentwicklung dar. Daher soll der Abstimmungsprozess im Rahmen einer schrittweisen Überarbeitung der Maßnahmenpläne nachgeholt werden.
Für Fragen und Anregungen steht die Untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Frau Jandt
E-Mail: naturschutz@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-189
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Untere Naturschutzbehörde
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 1 in Holzminden
