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Qualzucht
In Europa und so auch in Deutschland ist die Zucht von Hunden, aber auch aller anderen Tiere mit sog. „Qualzuchtmerkmalen“ verboten: In Europa durch das Europaabkommen wie auch seit 1986 – also seit über 30 Jahren – gilt im deutschen Tierschutzgesetz der sogenannte Qualzuchtparagraf, § 11b. Darüber hinaus gibt es seit 1999 zur Konkretisierung / besseren Auslegung des Paragrafen ein Gutachten zur Qualzucht, das vom Bund herausgegeben wurde. Leider sind sich viele Käufer nicht bewusst, welche Tierrassen schwerwiegende, erbliche Defekte haben und kaufen solche Tiere insbesondere Hunde, Katzen und Kaninchen immer noch. Aus diesem Grund wurde von der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten Baden-Württemberg die Aufklärungskampagne „Frei Schnauze – Erkenne Qualzucht“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aufklärungskampagne wurde unter anderem ein Aufklärungsfilm Frei Schnauze! – Qualzucht ehrlich erklärt gedreht.
Weitere Informationen zur Aufklärungskampagne finden Sie auf der Internetseite Frei Schnauze – Erkenne Qualzucht.
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