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Registrierung Tierhaltung
Registrierung von Nutztieren
Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln oder Bienen müssen ihre Tierhaltung beim Veterinäramt anmelden. Die Anträge auf Registrierung werden dort bearbeitet und weitergeleitet. Die Registrierung ist erforderlich, damit im Seuchenfall die Halter betroffener Tierarten informiert und die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen schnell und effektiv umgesetzt werden können. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere und ihrem Nutzungszweck – auch Hobbyhaltungen der genannten Tierarten sind zu melden. Bestandsveränderungen bei Rindern, Schweinen und zukünftig auch bei kleinen Wiederkäuern müssen an die HI-Tier-Datenbank gemeldet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Registrierung ist kostenpflichtig. Die Höhe des Betrages richtet sich nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV).
Sie erhalten mit der Registrierungsnummer einen Kostenbescheid.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 3 in Holzminden
