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Schornsteinfegerangelegenheiten
Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers sind vielfältig. So ist dieser für die erstmalige Abnahme bei der Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen und die Durchführung von Feuerstättenschauen zuständig. Auch kümmert er sich um die anlassbezogenen Überprüfungen sowie die Festlegung der im konkreten Einzelfall erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid). Schließlich fällt auch die Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle zu seinen Aufgaben.
Kontakt:
Frau Akduman
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-623
Frau Schneemann
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-430
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Sicherheit und Ordnung
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Neue Straße 18 in Holzminden
Es besteht kein barrierefreier Zugang.
