Schuleingangsuntersuchung (SEU)
Alle Kinder, die bis zum 01. Oktober das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Ein jüngeres Kind kann, bei entsprechender Entwicklung, auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der zuständigen Grundschule, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Anmeldung:
Eltern melden ihr Kind in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an.
Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise bekanntgegeben.
Wünschen Eltern den Besuch einer anderen Grundschule, muss ein Ausnahmeantrag eingereicht werden (bei der zuständigen und bei der gewünschten Schule).
Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung wie oben genannt.
Schuleingangsuntersuchung (SEU):
Die SEU ist, laut Niedersächsischem Landesschulgesetz, für alle Kinder verpflichtend (Rechtsgrundlage).
Da die Schuleingangsuntersuchung einen gesamten Jahrgang von Kindern vollständig erfasst, gibt sie Aufschluss über den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Versorgung unserer Kinder. Sie ermöglicht durch örtliche und landesweite Auswertung und Vergleiche die Feststellung bestimmter Krankheitshäufungen ebenso, wie die Erkennung von Unterschieden in der Versorgung und von Versorgungslücken. Ziel ist es, den Ursachen nachzugehen und diese, wenn möglich, zu beseitigen. Die Auswertungen erfolgen in anonymisierter Form, d. h. ohne Angaben, die Rückschlüsse auf die Eltern oder das Kind zulassen.
Für die landesweite Auswertung werden die anonymisierten Daten an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt weitergegeben.
Das Team des Bereiches der Kinder- und Jugendgesundheit untersucht die Kinder vor der Einschulung.
Die SEU dient dazu Gesundheits- und Entwicklungsauffälligkeiten, die die Lernfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigen könnten, zu erkennen und individuelle Lösungen für einen optimalen Schulstart Ihres Kindes zu finden.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Sie haben in diesem Punkt beratende Funktion.
Was "passiert" bei der SEU?
Die Schuleingangsuntersuchung beinhaltet u.a. eine Überprüfung des Hör- und Sehvermögens, eine Untersuchung der Sprachentwicklung, der Motorik, sowie der Wahrnehmung und der Konzentrationsfähigkeit. Eine körperliche Untersuchung schließt sich an. Im Anschluss findet eine Beratung der Erziehungsberechtigten zur Schulempfehlung satt. Die aufnehmende Schule erhält eine Empfehlung zur Einschulung mit Informationen zu vorhandenen spezifischen Bedürfnissen oder Unterstützungsbedarf.
Zur SEU bringen Sie bitte mit:
- Zeit: um gemeinsam in entspannter Atmosphäre die Untersuchung durchzuführen.
- den ausgefüllten Vorbereitungsbogen für die Eltern (den Sie mit der Einladung per Post erhalten)
- das Vorsorgeheft mit den U-Untersuchungen
- den Impfausweis bzw. die Impfbescheinigungen
- Brille, Hörgerät und andere Hilfsmittel Ihres Kindes
Alle Kinder, die bis zum 01. Oktober das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
Ein jüngeres Kind kann, bei entsprechender Entwicklung, auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der zuständigen Grundschule, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Anmeldung:
Eltern melden ihr Kind in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an.
Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise bekanntgegeben.
Wünschen Eltern den Besuch einer anderen Grundschule, muss ein Ausnahmeantrag eingereicht werden (bei der zuständigen und bei der gewünschten Schule).
Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung wie oben genannt.
Organisationseinheiten
4.59 Kinder- und Jugendgesundheit, Seniorenfachdienst | |
Hinter den Höfen 5 37603 Holzminden |
Dokumente
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Rechtsgrundlage SEU NgÖGD §5![]() |
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Vorbereitungsbogen SEU 2019![]() |