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Überschwemmungsgebiete / Hochwasserschutz
Fließgewässer nehmen sich bei Hochwasser den Raum, den sie benötigen, um sich ausdehnen zu können. Man spricht hier von den sogenannten natürlichen Überschwemmungsgebieten, wenn diese bisher weder durch Verordnung oder per Gesetz festgestellte Überschwemmungsgebiete sind. Mit der Feststellung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten leistet die Untere Wasserbehörde in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserschutz, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen erheblichen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Nur wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren. Eine genaue Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes ist notwendig, um einen effektiven Hochwasserschutz zu gewährleisten und um Planungssicherheit für die Betroffenen zu erreichen, denn bestimmte Nutzungen wie beispielsweise Bauvorhaben stehen dann unter einem Genehmigungsvorbehalt. Grundlage für die Ermittlung und Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist das hundertjährige Hochwasser. Dabei wird zunächst das Überschwemmungsgebiet und seine Grenzen durch den gewässerkundlichen Landesdienst in sogenannten Arbeitskarten festgestellt und förmlich bekannt gemacht. Diese Gebiete gelten dann als vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete (vorläufige Sicherung) und unterliegen bereits auch schon gesetzlichen Bestimmungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz.
Weitere Informationen finden Sie in der Karte zu den Überschwemmungsgebieten im Landkreis Holzminden und in den Verordnungen zu den Überschwemmungsgebieten.
Kontakt:
Herr Henze
Leitung Fachgruppe
E-Mail: wasser@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-426
Hier geht es zur Karte:
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Untere Wasserbehörde
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 3 in Holzminden

