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Untere Denkmalschutzbehörde (Archäologie)
Die archäologische Denkmalpflege hat zur Aufgabe, für den Schutz von Bodendenkmälern zu sorgen. Dabei handelt es sich um mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Gegenstände oder Spuren von Menschen. Um diese zu schützen und zu sichern, prüft die Behörde bei Bauvorhaben, Infrastrukturmaßnahmen oder Energieprojekten, ob archäologische Fundstellen gefährdet sind. Außerdem ist die archäologische Denkmalpflege für die Denkmalrechtliche Erlaubnis zuständig, die für Erdeingriffe im Bereich von Bodendenkmälern nötig ist, gibt Stellungnahmen bei Bauanträgen ab und berät zu Fragen des Denkmalschutzes.
Darüber hinaus betreut die Behörde Ausgrabungen. So kann sie Ausgrabungen auf Kosten des Verursachers anordnen, wenn eine Zerstörung archäologischer Denkmäler (z.B. durch einen Neubau) droht. Eine weitere Aufgabe ist die Entgegennahme von Fundmeldungen sowie die Erfassung und Dokumentation von Fundstellen und Funden im Denkmalverzeichnis, um eine präzise Bewertung zu ermöglichen. Für all diese Aufgaben arbeitet sie eng mit übergeordneten staatlichen Denkmalfach- und Denkmalschutzbehörden wie dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege zusammen.
Im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) werden archäologische Bodendenkmäler von Baudenkmälern unterschieden. Für Baudenkmäler wiederum ist die Untere Denkmalschutzbehörde (Baudenkmalpflege) zuständig.
Weitere Informationen zu Ausgrabungen oder auch Ausstellungen finden sich auf der Website des Weserrenaissance Schlosses Bevern.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Bauaufsicht und Denkmalpflege
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Neue Straße 7 in Holzminden
Der Fachbereich Archäologie hat seine Räumlichkeiten im Schloss Bevern, Schloss 1, 37639 Bevern.
