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Untere Landesplanungsbehörde (ULB)
Die Träger der Regionalplanung erfüllen zugleich die Aufgaben der Unteren Landesplanungsbehörde (ULB). Sie konkretisieren die Landesplanung für die verschiedenen regionalen Teilräume des Landes. Als Untere Landesplanungsbehörde sind sie im sogenannten übertragenen Wirkungskreis für staatliche Aufgaben zuständig. Sie bringen die Belange der Raumordnung in Stellungnahmen zu Genehmigungs- und Planungsverfahren anderer Stellen ein. Das betrifft zum Beispiel Themen wie Straßen, Stromtrassen, großflächiger Einzelhandel, Bodenabbau oder Energieerzeugung.
Die ULB bildet unter anderem die Grundlagen für die Festlegungen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) und im Landesraumordnungsprogramm (LROP).
Sie überprüft unterschiedliche raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen auf ihre Raumverträglichkeit oder raumordnerische Vertretbarkeit, insbesondere im Rahmen von Raumverträglichkeitsprüfungen (ehem. "Raumordnungsverfahren"), Zielabweichungsverfahren oder Untersagungsverfahren zum Schutz bestehender oder in Aufstellung befindlicher Ziele des RROP.
Dabei unterliegt die ULB der Fachaufsicht durch die Ämter für regionale Landesentwicklung als obere Landesplanungsbehörden.
Darüber hinaus begleitet die ULB nicht nur externe Planungen durch Stellungahmen, sondern bereitet auch Informationen für die Kreispolitik und regionale Öffentlichkeit auf. Aktuell begleitete Projekte sind beispielsweise der Ausbau überregionaler Stromtrassen und die Suche nach einem Atommüllendlager.
Hier finden Sie weitere Informationen über die Grundlagen der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung in Niedersachsen.
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