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Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für das Kind zahlt oder dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht kann. Unterhaltsvorschuss ist somit eine Hilfe für Alleinerziehende.
Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschussbetrages auf den Staat über. Der gewährte Unterhaltsvorschuss ist vom Unterhaltspflichtigen im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zu erstatten.
Kontakt:
E-Mail: unterhaltsvorschuss@landkreis-holzminden.de
Die Zuständigkeiten richten sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Kindes.
Antragsstellung
Herr Stamm
Buchstabe A - F
Telefon: 05531 / 707-221
Frau Maas
Buchstabe G - K
Telefon: 05531 / 707-228
Frau Schrader
Buchstabe L - R
Telefon: 05531 / 707-752
Frau Mikus
Buchstabe S - Z
Telefon: 05531 / 707-317
Heranziehung
Herr Henke
Buchstabe A - H
Telefon: 05531 / 707-762
Herr Weißmann
Buchstabe I - Schl
Telefon: 05531 / 707-343
Frau Wichmann
Buchstabe Schm - Z
Telefon: 05531 / 707-166
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Elternservice
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Bürgermeister-Schrader-Str. 24 in Holzminden
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 08.30 - 10.30 und 14.00 bis 15.30 Uhr
Persönliche Beratungsgespräche können nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen!
