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Verkehrsaufsicht, Verkehrssicherheit
Wenn Sie uns Hinweise zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geben können, unschlüssige Verkehrsregelungen oder auch Ihrer Meinung nach überflüssige oder fehlende Verkehrsschilder entdeckt haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde auf. Natürlich kann nicht jede gut gemeinte Anregung auch umgesetzt werden, aber zumindest wird der Sachverhalt in der Verkehrskommission sorgfältig geprüft.
Nach §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken bzw. verbieten oder den Verkehr umleiten. In Ausübung dieses Rechts wird von der Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Polizei, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, den betroffenen Gemeinden, sonstigen Trägern der Straßenbaulast und anderen Interessierten im Einzelfall angeordnet, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen oder auch zu entfernen sind.
Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zu Verkehrszeichen und -einrichtungen werden nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (§ 45 Abs. 9 StVO). Das bedeutet, dass Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs grundsätzlich nur angeordnet werden dürfen, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko des Straßenverkehrs erheblich übersteigt. Hierbei sind also immer die tatsächlichen Gegebenheiten der betreffenden Örtlichkeiten zu berücksichtigen. Um eine Beachtung von Verkehrszeichen zu gewährleisten, sollen dabei so wenig Verkehrszeichen wie möglich, aber auch so viel wie nötig aufgestellt werden.
Die Straßenverkehrsbehörde ist neben anderen Behörden, Dienststellen und Institutionen auch in der polizeilichen Verkehrsunfallkommission vertreten. Die Unfallkommission berät insbesondere über Unfallhäufungsstellen, Unfallhäufungslinien und Unfallhäufungsgebiete sowie über die aus besonders schweren Verkehrsunfällen ggf. zu ziehenden Schlussfolgerungen und Maßnahmen. Hieraus werden Vorschläge zur Beseitigung von Unfallgefahren entwickelt und den zuständigen Stellen unterbreitet oder aber auch angeordnet.
Kontakt:
E-Mail: kraftverkehr@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-720 oder -577
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Landkreis Holzminden
Straßenverkehr und Ordnungswidrigkeiten
Postfach 1353
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