Inhaltsbereich
Verwandten- und Netzwerkpflege
Verwandtenpflege, begleitet durch den Pflegekinderdienst, ist eine Form der Hilfe zur Erziehung nach dem 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Bei dieser lebt ein Kind in einer mit ihm verwandten Familie.
Oftmals leben Kinder bereits bei ihren Großeltern, älteren Geschwistern oder anderen Verwandten, bis der Pflegekinderdienst eingeschaltet wird. Dies wird als "Informelle Verwandtenpflege" bezeichnet.
Kommt es zur Beteiligung des Jugendamtes bzw. des Pflegekinderdienstes, muss die informelle Verwandtenpflege nach erfolgreicher Überprüfung und Schulung der Verwandten in eine formelle Verwandtenpflege angepasst werden.
Vorteile einer formellen Verwandtenpflege sind:
- Regelmäßige Begleitung und Beratung durch qualifizierte Fachkräfte des Pflegekinderdienstes
- Krisenintervention
- Vermittlung bei Sorgerechtsfragen und Konflikten mit den Kindeseltern
- Unterstützung und Begleitung von Treffen zwischen Kind und Eltern (Umgangskontakte)
- Regelmäßige Gruppenangebote für Pflegeeltern und Pflegekinder
- Zahlung von Pflegegeld
- Regelmäßige Hilfeplanung
Als Netzwerkpflege werden Pflegeverhältnisse bezeichnet, bei denen Kinder oder Jugendliche bei Personen aus dem nahen sozialen Umfeld untergebracht werden. Oftmals sind dies Lebensgefährten von Elternteilen, Paten, Freunden der Familie oder Eltern von Freunden des Kindes.
Netzwerkpflegeeltern durchlaufen wie all unsere Pflegeeltern eine Pflegeelternschulung durch die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes, bevor sie das Pflegekind bei sich aufnehmen können.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer informellen Netzwerkpflege. Netzwerkpflegefamilien benötigen bei einem Aufenthalt des Kindes über acht Wochen hinaus aber mindestens einen Pflegeerlaubnis.
Vorteile einer Netzwerkpflege sind:
- Intensive Schulung und Ausbildung durch die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes
- Krisenintervention
- Vermittlung bei Sorgerechtsfragen und Konflikten mit den Kindeseltern
- Unterstützung und Begleitung von Treffen zwischen Kind und Eltern (Umgangskontakte)
- Regelmäßige Gruppenangebote für Pflegeeltern und Pflegekinder
- Zahlung von Pflegegeld
Kontakt:
Frau Endler
E-Mail: pflegekinderdienst@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-299
Herr Kreplin
E-Mail: pflegekinderdienst@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-864
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Besondere Soziale Dienste und Jugendpflege
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 in Holzminden
