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Waffenangelegenheiten
Im Bereich des Waffenwesens ist der Landkreis Holzminden als Waffenbehörde für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig. Dazu zählt die Erteilung von Waffenbesitzkarten für Jagdscheininhaber, Sportschützen, Waffensammler und Erben von Waffen. Die regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung dieses Personenkreises gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Waffenbehörde. Seit dem 1. Januar 2024 ist der Landkreis Holzminden auch die zuständige Waffenbehörde für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Auch die Erteilung und ggf. der Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung (zur Teilnahme an einem Fachlehrgang nach Sprengstoffrecht) und der Sprengstofferlaubnis (für den nicht gewerblichen Bereich) gehören zum Tätigkeitsbereich der Waffenbehörde. Für die sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse aus dem Bereich der Stadt Holzminden ist die Stadt Holzminden zuständig. Um die Erteilung von Erlaubnissen im gewerblichen Bereich (Händler, Feuerwerker etc.) wiederum kümmert sich das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover.
Bei der Bearbeitung der Anträge fallen Gebühren an.
Kontakt:
Herr Dörries
E-Mail: jagd-waffenbehoerde@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-327
Frau Gellner
E-Mail: jagd-waffenbehoerde@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-621
Frau Vogel
E-Mail: jagd-waffenbehoerde@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-242
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Sicherheit und Ordnung
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Neue Straße 18 in Holzminden
Es besteht kein barrierefreier Zugang.
Alle Ein- und Austragungen in Waffenbesitzkarten und Jagdscheinbeantragungen werden bis auf weiteres nur noch postalisch entgegengenommen! Nach erfolgter Bearbeitung erhalten die Antragsteller ihre Unterlagen auf dem Postweg zusammen mit einem Kostenbescheid zurück. Von einer Übersendung von Bargeld zusammen mit den Antragsunterlagen ist abzusehen.
Dienstleistungen des Waffenwesens
Die Waffenbehörde stellt Waffenbesitzkarten (zum Erwerb und Besitznachweis) für Jäger, Sportschützen, Erben, Waffensammler oder Bewacher aus. Auch die Überlassung, Unbrauchbarmachung und der Verlust der Waffe ist der Waffenbehörde anzuzeigen. Die Waffenbehörde ist zudem für die Ausstellung des Waffenscheins (Führen der Waffen in der Öffentlichkeit) und des Kleinen Waffenscheins (berechtigt zum führen Schreckschuss-, Reizstoff-, und Signalwaffen) zuständig.
Zudem kümmert sich die Waffenbehörde um Waffenhandelserlaubnisse (Gewerbsmäßiger Handel mit Waffen und Munition), Schießerlaubnisse und Genehmigung von Schießstätten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragsstellungen werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Bedürfnisbescheinigung Ihres Vereines und des Schießsportverbandes
- Schießbuchnachweis
- Sachkundenachweis
- Nachweis über die sichere Aufbewahrung
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über den Erwerb / Überlass von Waffen / Waffenteilen z.B.: Kaufvertrag, Erbschein oder ähnliches
