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Wasserentnahmegebühr
Für erlaubnispflichtige Entnahmen von Wasser aus Oberflächengewässern oder dem Grundwasser erhebt das Land Niedersachsen eine Wasserentnahmegebühr (WEG). Die Regelungen für die Erhebung der Gebühr sind im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) enthalten. Aus den Einnahmen der Wasserentnahmegebühr werden vom Land Niedersachsen verschiedene Umweltschutzmaßnahmen gefördert.
Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt beim Land Niedersachsen.
Kontakt:
Frau Hilmer
E-Mail: wasser@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-715
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Untere Wasserbehörde
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 3 in Holzminden
