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Wasserschutzgebiete
Um eine ungefährdete Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten, werden bestimmte Flächen, die für dies Wasserversorgung wichtig sind, zu Schutzgebieten erklärt. In den aktuellen Schutzgebietsverordnungen sind die erforderlichen Bestimmungen für die jeweiligen Gebiet beschrieben. Bestimmte Handlungen werden damit unterbunden oder nur für beschränkt zulässig erklärt.
Die Untere Wasserbehörde kann aber auch schon bei geplanten, noch nicht abschließend festgesetzten Wasserschutzgebieten (abgegrenzte Wasserschutzgebiete) Schutzbestimmungen durch vorläufige Anordnungen festlegen, um eine Gefährdung auszuschließen. Wenn in den vorläufigen Anordnungen keine weiteren Vorgaben gemacht wurden, müssen die in der Anlage zur Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) genannten Einschränkungen beachtet werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Karte zu den Wasserschutzgebieten und in den Verordnungen zu den Wasserschutzgebieten.
Kontakt:
Herr Henze
Leitung Fachgruppe
E-Mail: wasser@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-426
Hier geht es zur Karte:
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Untere Wasserbehörde
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 3 in Holzminden

