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Wilder Müll
Wilder Müll umfasst alle Abfälle, die mutwillig beliebig, insbesondere in der freien Natur außerhalb der angebotenen und zugelassenen Entsorgungsanlagen abgelagert werden.
Meldung einer illegalen Müllentsorgung
Sollte eine illegale Müllablagerung aufgefunden werden, wird zur Bearbeitung der Anzeige eine genaue Ortsangabe, Datum der Auffindung und bestenfalls ein Lageplan und Fotos benötigt. Hinweise auf einen Verursacher werden von der Unteren Abfallbehörde verfolgt. Sie können Wilden Müll über unser Online-Formular melden.
Wilde Müllablagerungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet. Darüber hinaus werden dem Verursacher die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Sofern kein Verursacher für die unerlaubte Müllablagerung ermittelt werden kann, fließen die anfallenden Kosten für die Beseitigung mit in die Gebührenkalkulation der Abfallwirtschaft ein und belasten somit jeden Haushalt über die veranschlagten Restmüllgebühren.
Wissenswertes
Leider ziehen "Wilde Müllablagerungen" viele Nachahmer an. Wo einmal Müll, darunter zählen auch Gartenabfälle und Grünschnitt, abgelagert wurde, kommt immer wieder etwas dazu.
Es werden alle Arten von Abfällen in der Landschaft gefunden. Das ist nicht nur unschön, sondern beeinträchtigt je nach Abfallstoff die Umwelt (Boden, Wasser, Luft). Evtl. spielende Kinder und Tiere werden durch die Ablagerungen gefährdet.
Die natürliche Flora an diesen Stellen wird durch die Ablagerung der fremden Stoffe unterdrückt und damit das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigt.
Auf naturnahen Flächen bewirken abgelegte Grasschnitt- und Laubansammlungen eine massive lokale Nährstoffanreicherung, die die biotypischen Pflanzendecke mit der hier lebenden Tiergemeinschaft zerstört.
Gartenabfälle oder Grünschnitt der illegal entsorgt wird, verstößt genauso wie die Entsorgung von anderen Abfällen gegen das Abfallrecht. Auch einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht kann die Verwaltungsbehörde unter gewissen Umständen ordnungsrechtlich verfolgen und ahnden.
Bitte melden Sie jede von Ihnen beobachtete oder aufgefundene illegale Abfallentsorgung. Eine illegale Abfallentsorgung ist kein Kavaliersdelikt!
Kontakt:
Herr Howind
E-Mail: abfall@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-382
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Untere Abfallbehörde
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 5 in Holzminden
| 2.66 Umwelt- und Naturschutz | |
| Hinter den Höfen 3 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-301 | |
