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Zahngesundheit
Die Zahnprophylaxe ist eine Pflichtaufgabe zum Schutz und zur Förderung der Zahngesundheit für die Kinder im Landkreis Holzminden.
Aufgrund des §21 im 5. Sozialgesetzbuch (SGBV) findet eine zahnmedizinische Gruppenprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen statt.
Jährlich wird in allen Kindertagesstätten und einigen Grundschulen die Gruppenprophylaxe mit theoretischer und praktischer Anleitung (Kariesvorsorge, Zahnpflege, gesunde Ernährung) von der Prophylaxefachkraft des Landkreises durchgeführt. Jedes Kind erhält einen Zahnpflegeset (altersgerechter Zahnbürste, Zahnpasta und Zahnputzanleitung).
Hinzu kommen Planung und Organisation von Fortbildungsangeboten für Erzieher sowie finanzielle Unterstützung seitens der Krankenkassen für ein "zahngesundes Frühstück" in der jeweiligen Kita.
Gemeinsam mit der niedergelassenen Zahnärzteschaft werden kostenfreie zahnärztliche Screening-Untersuchungen in allen Kindertagesstätten und Kitas angeboten und organisiert. Präventionsmaßnahmen für den Erhalt eines naturgesunden Gebisses ist ein wichtiger Aspekt in der Arbeit der Prophylaxefachkraft. Die Neugeborenen erhalten ihre erste Zahnbürste in Form einer Zahnbanane. Die drei- bis vierjährigen HOPP-Kinder sowie die Kinder bei den Schuleingangsuntersuchungen bekommen alle jeweils einen kleinen Karton gefüllt mit altersgerechten Zahnpflegematerialien.
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