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Ehrenamt und Förderung
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Holzminden
Die Kreisjugendpflege (jup!) unterstützt freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit – sowohl fachlich als auch finanziell.
Grundlage dafür sind die Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, die am 13. April 2023 beschlossen wurden. Sie sichern die Vielfalt und Erschwinglichkeit bestehender Angebote und regen gleichzeitig dazu an, neue Projekte für Kinder und Jugendliche ins Leben zu rufen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Alle Vereine, Verbände, Gruppen und Initiativen, die Maßnahmen der Jugendarbeit für junge Menschen im Landkreis Holzminden anbieten, sind antragsberechtigt.
Kinderschutz als Voraussetzung
Ein zentraler Bestandteil der Förderung ist der Kinderschutz. Träger, die öffentliche Mittel beantragen möchten, müssen eine Vereinbarung zum Kinderschutz in der Jugendarbeit vorlegen. Diese können Sie auf der Website des Landkreises herunterladen und der Kreisjugendpflege zusenden.
Zur Vereinbarung gehört auch die Verpflichtung, für bestimmte Personenkreise ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen. Damit wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig gestärkt.
Kontakt:
E-Mail: kreisjugendpflege@landkreis-holzminden.de
Frau Dörge
Kreisjugendpflegerin
Telefon: 05531 / 707-320
Frau Sawadka
Fördermittel & Anmeldeverwaltung
Telefon: 05531 / 707-431
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Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Kreisjugendpflege
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 in Holzminden
Sie möchten ein Angebot oder eine Veranstaltung planen und umsetzen?
Vereine, Verbände, Jugendräume und Jugendinitiativen, welche Kinder- und/oder Jugendarbeit leisten, können sich gerne kostenlos Werkzeuge, Methoden und Materialien aus unseren Katalog ausleihen.
Den Katalog findet finden Sie hier (mit Blick auf den Button):
Warum fördert der Landkreis die Jugendarbeit?
Teilnehmende von Angeboten der Jugendarbeit machen wichtige Erfahrungen und erlernen Schlüsselkompetenzen für ihre private, schulische und berufliche Zukunft. Die Angebote fördern damit die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung des Landkreises Holzminden. Für Eltern stellen sie darüber hinaus oft auch eine kompetente Betreuungsmöglichkeit ihrer Kinder dar. Investitionen in die Kinder- und Jugendarbeit erhöhen also die Lebensqualität der Bevölkerung im Landkreis Holzminden.
Wie fördert der Landkreis die Jugendarbeit?
Neben den Richtlinien zur Kinder– und Jugendförderung, die den Trägern der Jugendarbeit finanzielle Planungssicherheit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln geben, legt der Landkreis Holzminden ein qualifiziertes Aus- und Fortbildungsangebot für Ehrenamtliche vor, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Die Kreisjugendpflege berät Ehren- und Hauptamtliche zum Thema Jugendarbeit, führt Kinder– und Jugendfreizeiten sowie Projekte durch und schafft Strukturen zur besseren Vernetzung. Der Landkreis Holzminden finanziert darüber hinaus auch die Angebote der mobilen Jugendarbeit (Streetwork).
Kategorien der Förderung:
| 4.57 Besondere Soziale Dienste und Jugendpflege | |
| Bürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden | |



