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Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein sozialpädagogischer Fachdienst, der straffällig gewordene Jugendliche (14 bis 18 Jahre alt) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre alt) sowie ihre Familien berät, ihre Persönlichkeit, das soziale Umfeld und die Hintergründe der Tat erforscht und das Gericht darüber informiert.
Die Jugendhilfe erhält immer eine Mitteilung, wenn Jugendliche oder Heranwachsende im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben.
Die Beteiligung im gesamten Verfahren ist durch das Sozialgesetzbuch und das Jugendgerichtsgesetz geregelt. Die Jugendhilfe im Strafverfahren versucht jungen Menschen und Eltern zu helfen, Wege für eine Verbesserung ihrer Situation zu finden. Die Kontaktaufnahme ist freiwillig. Der Fachdienst schlägt außerdem geeignete erzieherische Maßnahmen in der Hauptverhandlung vor und überwacht die vom Gericht auferlegten Auflagen/Weisungen.
Die Zuständigkeit der Jugendhilfe erstreckt sich bis zu endgültigen Beendigung des Strafverfahrens.
Noch Fragen?
Weitere Infos rund um das Jugendstrafverfahren sind auch in der Info-App "Voll erwischt" des Landes Niedersachsen zu finden!
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Jugendamt Holzminden
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 in Holzminden
