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Oberirdische Gewässer
Als Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gelten alle fließenden (Flüsse, Bäche, Gräben) und stehenden (Teiche, Seen) Gewässer mit Ausnahme von Gräben, die nur Wasser eines einzelnen Grundstückes aufnehmen sowie Fischteiche, die nur durch künstliche Vorrichtungen oder Leitungen mit Wasser befüllt werden können. Darüber hinaus sind die Gewässer nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in Gewässerordnungen eingeteilt. Die Gewässerordnung bildet vielfach die Grundlage für die einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben an dem jeweiligen Gewässerabschnitt.
Als Gewässer I. Ordnung durchfließt die Weser den Landkreis Holzminden von Süden, Ortseingang Lauenförde, nach Norden, Ortsausgang Hehlen/Daspe, auf einer Länge von rd. 55 km. Die Weser ist Hauptvorfluter aller Fließgewässer II. und III. Ordnung innerhalb des Kreisgebietes. Insgesamt 41 Gewässer II. Ordnung durchfließen den Landkreis Holzminden mit einer Gesamtlänge von rd. 160 km.
Die Belastung von Gewässern durch industrielle und häusliche Abwässer, abgeschwemmte Mineraldünger, Pestizide und wasserbauliche Maßnahmen hält unvermindert an.
Der Gewässerschutz umfasst somit alle Maßnahmen, um die Verunreinigung und sonstige nachteilige Veränderungen der natürlichen Gewässer zu vermeiden und deren natürliche Selbstreinigung zu erhalten. Hierfür wurden zahlreiche Verordnungen, Gesetze und Richtlinien erlassen. Das Wasserhaushaltsgesetz und das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) enthalten eine Fülle von Regelungen zum Gewässerschutz, deren Überwachung eine der wichtigsten Aufgaben der Unteren Wasserbehörde ist. Grundsätzlich ist bei jeder Gewässerbenutzung, Abwassereinleitung, Wasserkraftnutzung oder Baumaßnahme in unmittelbarer Nähe eines Gewässers und in Überschwemmungsgebieten sicherzustellen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Die in der Vergangenheit vielfach vorgenommenen baulichen Maßnahmen waren meist mit einer Verengung oder Kanalisierung des Gewässerbettes verbunden. Örtliche Vorteile wurden mit Verlusten an Retentionsraum, mit Gewässervertiefungen als Erosionsfolgen, Absenkungen des Grundwasserstroms, Abflussbeschleunigungen und Erhöhung der Hochwasserereignissen durchgeführt.
Um in Zukunft die ökologischen Funktionen der Fließgewässer wieder herzustellen, werden von unterschiedlichen Vorhabensträgern in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde vielfach Planungen zur Renaturierung der Gewässer im Landkreis Holzminden erarbeitet.
Kontakt:
Herr Seiler
E-Mail: wasser@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-352
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Untere Wasserbehörde
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 3 in Holzminden
