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Untere Immissionsschutzbehörde
Der Immissionsschutz hat das Ziel, Menschen, Tiere, Pflanzen, aber auch Boden und Wasser, Atmosphäre und Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Darüber hinaus sollen Vorkehrungen getroffen werden, um die Entstehung von schädlichen Umwelteinwirkungen zu verringern oder zu verhindern. Immissionen sind unter anderem Luftverunreinigungen, Lärm, Vibration, Licht, Wärme, Strahlung und ähnliche Umwelteinwirkungen. Gehen von einer Anlage solche Umwelteinwirkungen aus, spricht man stattdessen von Emissionen. Durch den Immissionsschutz sollen Gefahren, Nachteile und Belästigungen, die von Immissionen und Emissionen ausgehen, vorgebeugt werden.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit den dazugehörigen Verordnungen und Vorschriften regelt in Deutschland den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der Umsetzung dieser Vorschriften übernimmt der Landkreis die Aufgabe der Immissionsschutzbehörde.
Kontakt:
Herr Meier
E-Mail: immissionsschutz@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-419
Frau Buhmann-Zimmermann
E-Mail: immissionsschutz@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-654
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Bauaufsicht und Denkmalpflege
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Neue Straße 7 in Holzminden
Weitere Informationen:
Die Immissionsschutzbehörde stellt nicht nur Genehmigungen aus, sie ist auch für die Überprüfung von immissionsschutzrechtlichen betreiberpflichten und Beeinträchtigungen aufgrund von Immissionen verantwortlich. Für Genehmigungsverfahren fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGo). Die Gebühren sind unter anderem abhängig von den Errichtungskosten der Anlage und ergeben sich im Laufe des Verfahrens.
