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Ausländerangelegenheiten
Die Ausländerbehörde des Landkreises Holzminden ist zuständig für alle aufenthaltsrechtlichen Fragen von Ausländern sowie von Asylsuchenden, die sich längerfristig im Landkreis Holzminden aufhalten möchten oder müssen.
Das betrifft
- die Beteiligung an Visaverfahren zur Einreise nach Deutschland
- die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen (befristete Aufenthaltstitel)
- die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen (unbefristete Aufenthaltstitel)
- die Erteilung und Verlängerung von Freizügigkeitsbescheinigungen für EU-Bürger
- das Mitwirken im Asylverfahren
- die Erteilung von Duldungen und Fiktionsbescheinigungen
- die Abgabe und Prüfung von Verpflichtungserklärungen und
- die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen (freiwillige Ausreise, Überstellungen, Abschiebungen)
Informationen zur Antragstellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung, Deutscher Pass) und Informationen zu Asylbewerberleistungen können Sie auf unserer Website nachlesen.
Kontakt:
E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-holzminden.de
Telefonische Sprechzeiten (Terminvergabe)
Montag und Freitag: 10.00 - 11.30 Uhr
Telefon: 05531 / 707-737
Dienstag und Donnerstag: 10.00 - 11.30 Uhr
Telefon: 05531 / 707-722
Telefonische Sprechzeiten (rechtliche Fragen)
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr
Die Zuständigkeiten richten sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Beantragenden.
Buchstabe A - Bat
Telefon: 05531 / 707-334
Buchstabe Bau - Fed
Telefon: 05531 / 707-808
Buchstabe Fee – Kil
Telefon: 05531 / 707-246
Buchstabe Kim - Mut
Telefon: 05531 / 707-253
Buchstabe Muz - Shaa
Telefon: 05531 / 707-103
Buchstabe Shab - Trus
Telefon: 05531 / 707-809
Buchstabe Try - Z
Telefon: 05531 / 707-161
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Migration
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 in Holzminden
Bitte Beachten: keine regulären Sprechzeiten!
Eine Beratung in der Ausländerbehörde ist nur nach
vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Attention, no regular opening times!
A consultation at Foreigners Office is only possible
after prior appointment.
Hier geht es zur
Weitere Informationen:
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen: EU-Ausländern und Ausländern aus sogenannten Drittstaaten (also Staaten außerhalb der Europäischen Union, z. B. Türkei). EU-Staatsangehörige genießen das sogenannte Freizügigkeitsrecht. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel. Voraussetzung für einen dauerhaften Aufenthalt ist insbesondere eine gesicherte Existenz und ein bestehender Krankenversicherungsschutz. Personen aus Drittstaaten benötigen in der Regel einen Aufenthaltstitel zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland. Eine Ausnahme besteht, wenn nach der Einreise ein Asylgesuch gestellt wird.

