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Bauaufsicht und Denkmalpflege (2.61)
Aufgabe des Fachbereiches Bauaufsicht und Denkmalpflege ist die Überprüfung und Genehmigung aller Baumaßnahmen nach der niedersächsischen Bauordnung, des Denkmalschutzgesetzes und vieler anderer mit diesen beiden zentralen Rechtsordnungen zusammenhängenden Nebenbestimmungen und Verordnungen.
Bereichsleitung: Frau Böker
Kontakt:
E-Mail: bauamt@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-254 oder -261
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Bauaufsicht und Denkmalpflege
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Neue Straße 7 in Holzminden
Unsere Aufgaben:
Untere Bauaufsichtsbehörde
Die Bauaufsicht überwacht, ob bauliche Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Sie berät und informiert in diesem Rahmen auch die Verantwortlichen und Betroffenen in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Die Bauaufsicht ist daher auch für die einzelnen Genehmigungsverfahren zuständig und prüft dementsprechend die Bauvorlagen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Baurecht.
Für die Stadt Holzminden einschließlich der Ortschaften Neuhaus, Silberborn, Mühlenberg und Fohlenplacken ist die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Holzminden zuständig.
Kontakt:
E-Mail: bauaufsicht@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-824
Untere Denkmalschutzbehörde (Baudenkmalpflege)
Baudenkmäler sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.
Während es Aufgabe des Landes Niedersachsen ist, Baudenkmäler zu erfassen, zu dokumentieren und wissenschaftlich zu erforschen, nimmt die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Holzminden die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz wahr. Das heißt, die Untere Denkmalschutzbehörde prüft und genehmigt Baumaßnahmen an Baudenkmälern.
Die Untere Denkmalschutzbehörde gibt aber auch Auskunft darüber, ob ein bestehendes Gebäude ein Baudenkmal ist und wie bei geplanten Maßnahmen in einem entsprechenden denkmalgeschützten Objekt vorgegangen werden muss.
Kontakt:
E-Mail: baudenkmal@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-256
Untere Immissionsschutzbehörde
Der Immissionsschutz umfasst alle Regelungen und Maßnahmen, um Belästigungen oder Gefahren durch Lärm, Gerüche und andere Emissionen zu verhindern oder zu kontrollieren. Ein wesentliches Instrument des Immissionsschutzes ist die gesetzliche Verpflichtung für Betreiber von Anlagen, diese so zu errichten und zu betreiben, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen, Gefahren oder erhebliche Nachteile und Belästigungen entstehen können. Der Fachbereich Immissionsschutz überwacht die gesetzliche Betreiberpflicht und bearbeitet entsprechende Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Kontakt:
E-Mail: immissionsschutz@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-419
Vorbeugender Brandschutz (Brandschutzprüfer)
Schon bei der Planung und dem Bau von Gebäuden kann auf Brandschutz geachtet werden. Der Brandschutzprüfer kontrolliert deshalb alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Schritte, die im Vorfeld getroffen werden können, um eine Entstehung und Ausbreitung eines Brandes abzuwehren. Im Falle eines Brandes sollen so die Rettung von Menschen, Tieren und Löscharbeiten möglich sein.
Kontakt:
E-Mail: brandschutzpruefer@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-305
Untere Denkmalschutzbehörde (Archäologie)
Die Untere Denkmalschutzbehörde hat im Bereich der Archäologie die Aufgabe, archäologische Kulturdenkmale im Boden zu schützen, zu sichern und deren wissenschaftliche Erforschung zu ermöglichen. Dabei ist sie die unterste Ebene der Verwaltung, wenn es um die Umsetzung der Landesdenkmalschutzgesetze geht.
Die Stadt Holzminden hat wiederum eine eigene Denkmalschutzbehörde, die für den Bereich der Stadt zuständig ist.
Kontakt:
E-Mail: archaeologie@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-125
Bauverwaltung
In der Bauverwaltung laufen die Fäden des Bereiches Bauaufsicht und Denkmalpflege zusammen. Das Eingangsmanagement nimmt zum Beispiel Anrufe entgegen, bearbeitet die Post und legt Verwaltungsvorgänge an. Außerdem kann hier Einsicht in Akten genommen oder Auskünfte über Baulastenverzeichnisse erteilt werden. Auch Abgeschlossenheitsbescheinigungen stellt die Bauverwaltung aus.
Kontakt:
E-Mail: bauaufsicht@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-654
Organisationseinheiten
| 2.61 Bauaufsicht und Denkmalpflege | |
| Bürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-824 E-Mail: bauaufsicht@landkreis-holzminden.de | |

