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Gesetzlich geschützte Biotope
Ein Biotop ist ein vegetationstypologischer und/oder landschaftsökologisch definierter und im Gelände wiedererkennbarer Landschaftsausschnitt. Nach Bundesnaturschutzgesetz sind die Vorkommen bestimmter Biotope geschützt, ohne dass es eines Verfahrens zur Unterschutzstellung bedarf. Die Naturschutzbehörde erstellt ein Verzeichnis der betroffenen Flächen und teilt die Eintragung den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung mit. Allerdings sind die Biotope bereits geschützt, bevor sie in das Verzeichnis eingetragen und den Eigentümern und Nutzungsberechtigten hierüber Mitteilungen zugegangen sind. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonst erheblichen Beeinträchtigung der gesetzlich geschützten Biotope führen können, sind verboten.
Grundlage für die Ansprache und Einstufung der Biotope ist der Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen, Stand März 2021.
Kontakt:
Frau Jandt
E-Mail: naturschutz@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-189
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Untere Naturschutzbehörde
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 1 in Holzminden
