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Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten
Wer zu Hause mit Öl heizt, sollte klären, ob der Heizöltank in einem Wasserschutz-, Überschwemmungs- oder Risikogebiet steht und ob die Anlage ordnungsgemäß bei der Unteren Wasserbehörde gemeldet ist.
Durch Gesetzesänderungen haben sich für Betreiber von sogenannten Heizölverbraucheranlagen neue Pflichten zur Dokumentation, Nachrüstung oder Sachverständigenprüfung ergeben. Insbesondere die Heizölanlagen von Einfamilienhäusern sind oft nicht bekannt, weil sie nie gemeldet wurden oder früher nicht geprüft werden mussten. Deshalb weist die Untere Wasserbehörde des Landkreise Holzminden eindringlich auf die gesetzlichen Anforderungen für solche Anlagen hin.
Wer eine Heizölanlage betreibt, ist in der Pflicht, sich über diese Anforderungen und Prüftermine zu informieren und sie einzuhalten (Allgemeine Betreiberpflichten).
Darüber hinaus gibt es für alle Heizölanlagen, deren Standort in einem Überschwemmungsgebiet oder Risikogebiet liegen, weitere Anforderungen. Die Anlagen und Anlagenteile müssen z. B. so gesichert sein, dass das Heizöl durch Hochwasser nicht abgeschwemmt oder freigesetzt werden und auch nicht auf eine andere Weise in ein Gewässer oder eine Abwasserbehandlungsanlage gelangen kann. Die Tanks müssen so aufgestellt sein, dass sie von zu erwartenden Hochwasserereignissen nicht erreicht werden können oder inklusive ihrer Anlagenteile bei einem Hochwasserereignis ihre Lage nicht verändern oder aufschwimmen.
Die nachstehenden Fristen zur Umrüstung bestehender Anlagen sind durch die Betreiber unbedingt einzuhalten.
Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten
Nach § 78 c Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind bestehende Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsbieten bis zum 5. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten.
Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen ist in Überschwemmungsgebieten bereits seit dem 05.01.2018 untersagt und nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig.
- Karte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Holzminden
- Weitere Informationen zu Überschwemmungsgebieten im Landkreis Holzminden
Heizölanlagen in Risikogebieten
Für bestehende Anlagen, die sich in Hochwasser-Risikogebieten befinden, ist gem. § 78 b Absatz 1 WHG eine Nachrüstpflicht bis 05. Januar 2033 einzuhalten.
Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen ist in Risikogebieten seit dem 05.01.2018 verboten, sofern wirtschaftliche Alternativen zur Beheizung zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher ausgeführt werden kann.
Die Untere Wasserbehörde weist ausdrücklich daraufhin, dass alle Heizölverbraucheranlagen in Wasserschutz-, Überschwemmungs- und Risikogebieten meldepflichtig sind. Sollten Betreiber das noch nicht getan haben, so bittet die Unterer Wasserbehörde darum, dies umgehend mit dem dafür vorgesehenen Nacherfassungsbogen nachzuholen.
Sofern Unsicherheit besteht, ob Ihre Anlage in einem Wasserschutz-, Überschwemmungs- oder Risikogebiet liegt oder Sie Fragen zur hochwassersicheren Umrüstung sowie zu den "Allgemeinen Betreiberpflichten" haben, erhalten Sie weitere Informationen bei der Unteren Wasserbehörde.
Kontakt:
Herr Opitz
E-Mail: wasser@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-288
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Untere Wasserbehörde
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 3 in Holzminden
