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KFZ-Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde regelt alle Angelegenheiten rund um die An-, Um- oder Abmeldung eines Fahrzeuges, dessen Halter im Landkreis Holzminden gemeldet ist. Hier kann auch ein entsprechendes Wunschkennzeichen für das Fahrzeug beantragt werden.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Straßenverkehr und Ordnungswidrigkeiten
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Rehwiese 35 in Holzminden
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine bitten wir ausschließlich über unsere Online-Service zu buchen. Die Zulassungsvollmacht, die Zulassungsvollmacht für die Zulassung auf Minderjährige, das SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der KFZ-Steuer und den Dienstleistungsauftrag für Gewerbetreibende finden Sie unter Formulare.
Bei Neuzulassungen von speziellen Fahrzeugen, dessen technische Daten sich aus mehreren CoC (EG-Übereinstimmungserklärung) zusammensetzen, benötigen wir eine sog. Datenbestätigung (z.B. vom TÜV). Dazu zählen u.a. die meisten Wohnmobile, Nutzfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, etc.
Nur im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit, einen Termin telefonisch zu vereinbaren. Die Termine des Online-Terminportals werden aktuell mit einem Vorlauf von acht Wochen freigegeben. Abgesagte Termine werden sofort wieder online zur Verfügung gestellt. Falls Sie kurzfristig einen Termin benötigen oder zeitlich flexibel sind: Bitte schauen Sie mehrmals am Tag nach freien Terminen in der Online-Übersicht.
Regelmäßig werden zuvor gebuchte Termine abgesagt und können kurzfristig wieder neu vergeben bzw. gebucht werden – meist noch am gleichen Tag.
Im Wartebereich der Zulassungsstelle werden die Buchungscodes am Monitor angezeigt. Nach Anzeige des Codes werden Sie gebeten, sich direkt in das angezeigte Zimmer zu begeben. Eine Anmeldung an der Info ist nicht erforderlich.
Bitte erscheinen Sie mit den erforderlichen Zulassungsunterlagen pünktlich zu dem vereinbarten Termin, jedoch frühestens 5 Minuten vorher. Bitte beachten Sie, dass der Termin nach 15 Minuten verfällt. Falls Sie sich verspäten, melden Sie sich bitte vor dem Termin oder während dieser 15 Minuten telefonisch oder per Mail bei uns.
Eine Bearbeitung des jeweiligen Anliegens ist nur möglich, wenn die vollständigen Unterlagen vorliegen.
Das Straßenverkehrsamt behält sich vor, die zur Verfügung stehenden Termine jederzeit zu reduzieren bzw. auch schon gebuchte Termine zu stornieren.

