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Wasser
Ohne Wasser ist kein Leben möglich. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber dem Schutz des Wassers so viel Bedeutung beigemessen, dass er dafür im Rahmen des öffentlichen Rechts ein eigenständiges Rechtsgebiet geschaffen hat.
Mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurden in Deutschland bundeseinheitliche Regelungen festgelegt. Zusammen mit den Wassergesetzen der Länder, in denen Ergänzungs- und Abweichungsregelungen enthalten sind, bildet es den Hauptteil des deutschen Wasserrechts. Das Wasserhaushaltsgesetz wird in Niedersachsen landesrechtlich durch das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) ergänzt.
Unter das Wasserrecht fällt neben dem Schutz des Grundwassers auch die Überwachung aller oberirdischen Gewässer. Dazu gehören alle Fließgewässer (Flüsse und Bäche), aber auch stehende Gewässer wie Seen und Teiche. Die Sicherstellung des Wasserabflusses und Überwachung einer sparsamen Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowie der Erhalt der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes hat in heutiger Zeit eine zunehmende Bedeutung. Der Schutz der Gewässer und die Einhaltung des Wasserrechts zählen zu den Aufgaben der Unteren Wasserbehörde.
Kontakt:
Herr Henze
Leitung Fachgruppe
E-Mail: wasser@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-426
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Untere Wasserbehörde
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 3 in Holzminden
